Ich arbeite vor allem mit Handelsrecht, AGB, Darlehensverträgen oder Finanzverträgen auf Deutsch und Englisch. Ich habe für deutsche und internationale Finanzdienstleister gearbeitet und International Management mit Schwerpunkt Finanzen in Berlin, Paris und Izmir studiert. So habe ich gelernt, dass Geschäftsleute vielleicht überall ähnliche Anzüge tragen, aber nicht immer das selbe Englisch sprechen.

  • Gerichtsakten zu internationalem Verfahren wegen Finanzbetrugs
  • Untersuchungsbericht einer Finanzfahndungsbehörde
  • Übersetzung und Transkription eines kompletten Schiedsverfahrens
  • Immobilienkaufverträge und Darlehensvereinbarungen
  • Diverse AGB, NDAs, Lizenzverträge, DSGVOs
  • Familienrecht: Scheidungsakten, Heirat, Adoption
Wann schreibt man „shall” oder „will“? Ist ein „Kaufmann“ i.S.v. §1 HGB ein „trader“, „merchant“ oder „entrepreneur“? Wörterbücher kennen vielleicht alle Begriffe, aber eben nicht die nichtamtliche Übersetzung des HGB. Da steht nämlich „merchant“.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, wenn es um Terminologie geht. Auf Wunsch bekommen Sie ein kommentiertes Glossar mit Quellenangaben zu Ihrer Übersetzung. So können Sie prüfen, ob Ziel- und Ausgangstext dieselbe Nomenklatur benutzen und meine Arbeit leichter kontrollieren.
Als “ermächtigter Übersetzer für die Gerichte und Notare in Berlin“ darf ich auch die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung bestätigen, ugs. auch „Beglaubigung“ oder „Stempel“. Ich habe die staatlichen Prüfungen für Übersetzer und Dolmetscher im Fachgebiet Wirtschaft beide mit „gut“ bestanden – bei 50-70% Durchfallquote ist das Sensation genug für die Erwähnung an dieser Stelle.
  • Kanzleien und Notare
  • Finanzdienstleister
  • Unternehmen
  • Immobilienmakler

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