December 22, 2017

Mehrseitige beglaubigte Übersetzungen richtig verbinden

By admin-emal-1188 Views-No Comment

Was tun, wenn eine Übersetzung mehr als 5 oder 6 Blätter hat? Hier ist das Problem, das wir nicht einfach die linke obere Ecke tackern und umknicken können, wie gewöhnlich bei Übersetzungen mit wenigen Blättern üblich. Auch mit einer Ösenzange wie der beliebten Regur EP 30 hört der Spaß bei 30 Blatt auf.

Anders als die Notare („Schnur und Prägesiegel“) haben wir ermächtigten Übersetzer keine gesetzliche Grundlage für die Verbindung von längeren Übersetzungen. Anekdoten von KollegInnen können da hilfreich sein.

Die Leitlinien des BDÜ behandeln das Thema nur vage: “[Blätter] sollen so miteinander verbunden werden, dass der Zusammenhang nicht ohne äußerliche sichtbare Beschädigung aufgehoben werden kann.”

Das mag daran liegen, dass jede Behörde andere Präferenzen hat. Im Zweifelsfall können wir also immer den Adressaten anrufen und mal nachfragen, welche Bindung bevorzugt wird. Bei Gerichten ist das oft die Apostillenstelle. Bei Personenstandsurkunden fragen wir das Standesamt oder die Ausländerbehörde.

Da diese Menschen häufig mit unseren Produkten hantieren, haben sie meistens auch eine genaue Vorstellung von dem was sie wünschen und was nicht.

Für alle die es mal im Detail sehen wollen, hier eine Bildanleitung. Die Vorgehensweise wurde mir von der Apostillenstelle meines Landgerichts empfohlen und wird auch von anderen ÜbersetzerInnen angewandt.

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Wir lochen das Dokument ggf. in mehreren Schritten, falls das Konvolut zu dick ist.

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Wir führen Notarsgarn oder ein ähnliches Garn zweimal durch die Löcher und knoten es auf der Rückseite zusammen. Dabei etwas Überstand lassen.

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Dann kleben wir ein saugfähiges, quadratisches Etikett auf die überstehende Schnur. Notaraufkleber mögen manche Behörden nicht, weil unsere Übersetzungen nicht den Anschein notariell beglaubigter Urkunden erwecken sollen.

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Nun nehmen wir unseren Stempel und bringen ihn so an…

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…dass er das Dokument und das Etikett abdeckt. Es wird und muss auch nicht 100% lückenlos sein, es geht eben um die “Nichtaufhebbarkeit ohne äußerliche sichtbare Beschädigungen”.

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Bei kleineren Konvoluten ist die Schnur schwer zu straffen, daher sieht es nicht ganz so toll aus. Es empfiehlt sich, die Urkunde zusätzlich mit Ösen zu versehen, das sieht schicker aus und erhöht die Fälschungssicherheit.

Falls Sie den Artikel hilfreich fanden oder weitere Fragen haben, hinterlassen Sie mir gerne einen Kommentar.

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